Berechnung der Karenzentschädigung unter Anrechnung nicht ausgeschütteter Dividenden

1. August 2019

(Prof. Dr. Claus Köhler)

Arbeitnehmer versuchen, die Anrechnung anderweitigen Verdienstes auf eine Karenzentschädigung kreativ zu vermeiden.

In einem jüngst dem Landesarbeitsgericht Nürnberg vorliegenden Fall übte der frühere Arbeitnehmer zunächst eine freiberufliche und dann eine gewerbliche Tätigkeit aus, bevor er sein Gewerbe in eine GmbH einbrachte. Als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter reklamierte er die Nichtanrechnung nicht ausgeschütteter Dividenden auf die Karenzentschädigung. Nach einem Hinweisbeschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg kommt es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht auf die gewillkürte Ausschüttung an. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg führte aus, dass es insoweit und bei der Frage, ob – bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind die Bruttobezüge maßgeblich – von der GmbH gezahlte Steuern zur ausschüttungsfähigen Dividende hinzugerechnet würden, juristisches Neuland beträte.