Geistiges Eigentum

15. August 2019

Technische Innovation und geistige Schöpfungen führen zu kostbaren immateriellen Werten. Der rechtliche Schutz dieser Werte, z.B. durch das Markenrecht, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht und durch das Urheber- und Geschmacksmusterrecht, erfordert eine hochqualifizierte Beratung. Neue Technologien, neue Märkte und die Möglichkeiten des Internets stellen eine ständige Herausforderung dar.

Die Kanzlei hat Erfahrung in der Beratung betreffend die Entwicklung und den Schutz von Rechten. Wir analysieren Ihre Rechte und Ihre Position im Wettbewerb und gestalten die maßgebliche Vertretung. Wir helfen Ihnen, die richtige Schutzstrategie zu entwickeln und zu implementieren. Im Patentrecht arbeiten wir nach Bedarf mit geeigneten Patentanwälten zusammen. Wir haben Erfahrung im Rahmen der Beratung von Unternehmen im Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht sowohl präventiv als auch im Rahmen der Abwehr von Ansprüchen.

Wir haben in vielen Fällen für unsere in- und ausländischen Mandanten, auch grenzüberschreitend, erfolgreich die Rechtsverletzung der Rechte verfolgt; von der Grenzbeschlagnahme zur Sicherung der Beweise, von der Beschlagnahme von Konten und Unterlagen über die umfassende Auskunft bis hin zu Unterlassung und Schadensersatz.

Das Urheberrecht steht im Zentrum rasanter Entwicklungen in der Kunst, im Verlags- und Pressewesen, in neuen Medien, im Internet und in Datenbanken. Die Balance der Rechte zwischen Urheber und gewerblichem Verwerter, aber auch im Verhältnis zu privaten Nutzern und der Öffentlichkeit, erfordert Erfahrung und Expertise. Wir beraten Sie vom Schutz des Werkes über die Gestaltung der erforderlichen Verträge bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Sicherung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Ein weiteres Beratungsfeld ist die beratende und forensische Tätigkeit in den Bereichen Persönlichkeitsrecht und Presserecht für unsere Mandanten im Verlagswesen.