Arbeitsrecht

15. August 2019

Wir bieten eine umfassende Betreuung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowohl im Bereich des Tagesgeschäfts als auch bei speziellen Projekten oder Prozessen.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei der Gestaltung von Verträgen für Führungskräfte einschließlich Vergütungsregelungen, nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und Regelungen für Auslandseinsätze. Darüber hinaus erstellen wir für Mitarbeiter (Tarifarbeitnehmer, außertarifliche und leitende Angestellte) Muster-Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Übertragung und Restrukturierung von Unternehmen bzw. Betrieben. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Fragen des Betriebsübergangs, des Outsourcings, der Betriebsänderung und Betriebsschließung. Dies umfasst alle individual- und kollektivrechtlichen Aspekte von der Anpassung der Arbeitsbedingungen, Information der Arbeitnehmer bis hin zu Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und der Post-Merger Integration.

Sind Personalanpassungsmaßnahmen unumgänglich, führen wir für Sie die Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan – auch im Rahmen von Einigungsstellen – und helfen bei der Errichtung von Transfergesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Ablauf von der Konzeption bis zur Umsetzung sowie die gerichtliche Durchsetzung.

Wir beraten auch im Arbeitnehmerdatenschutzrecht.