Compliance

15. August 2019

MEISTERRECHTSANWÄLTE hat umfassende Erfahrung im Bereich der rechtlichen Compliance-Beratung der Aufsichtsgremien und des Managements von Unternehmen, sowohl in Einzelfragen, die neben gesellschaftsrechtlichen und kartellrechtlichen Fragen z. B. auch die Gebiete, Arbeitsrecht, Datenschutz und IT-Recht betreffen. Wir unterstützen Sie auch im Rahmen des Aufbaus, der Reorganisation und der Überwachung von individuell zugeschnittenen Compliance Management Systemen. Die Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Compliance-Themen betrifft sowohl das Recht der GmbH als auch das Recht der AG. Die Kanzlei vertritt gerichtlich und berät außergerichtlich in Compliance-Fragen und Fragen der Managerhaftung.

Vermeidung von Kartellverstößen

Selbstverständlich unterstützen wir Ihr Unternehmen auch bei der Implementierung individueller und effizienter Compliance-Systeme zur Vermeidung und/oder Aufdeckung von Kartellverstößen. Dabei beraten wir Unternehmen nicht nur bei der Implementierung allgemeiner Compliance-Systemstrukturen, sondern legen besonderen Wert auf eine (Vorab-) Analyse und Identifikation besonders sensibler Schnittstellen in Ihrem Unternehmen, in denen z.B. Kontakt mit Wettbewerbern und/oder der Marktgegenseite alltäglich sind. Nach deren Identifikation entwerfen wir für Ihr Unternehmen dann maßgeschneiderte Lösungen, um auf der einen Seite effiziente Compliance-Strukturen zu gewährleisten, die jedoch auf der anderen Seite das alltägliche Geschäft ihres Unternehmens möglichst wenig beeinträchtigen.

Sicherung von Kartellschadensersatzansprüchen

Neben der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen im Rahmen des sog. Private Enforcement unterstützen wir Unternehmen auch individuell bei der Implementierung von geeigneten und effizienten Compliance-Systemen, die der Aufdeckung, Analyse und Beweissicherung für etwaige Ihr Unternehmen schädigende kartellrechtswidrige Verhaltensweisen der Marktgegenseite und damit der frühzeitigen Sicherung von Kartellschadensersatzansprüchen dienen. Dabei legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Praktikabilität solcher Compliance-Maßnahmen auch unter Berücksichtigung modernster technischer Möglichkeiten.