Gesellschaftsrecht

15. August 2019

Wir sind spezialisiert auf gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Unsere Expertise bezieht sich sowohl auf das Recht der Kapitalgesellschaften als auch auf das Recht der Personengesellschaften. Wir beraten bei der Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von Unternehmen und werden im gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäft z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen eingeschaltet. Wir betreuen Unternehmen bei Kapitalmaßnahmen sowie in Fragen der Eigenkapitalaufbringung und -erhaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Organe der Gesellschaft und deren Gesellschafter. Diese Beratung betrifft sowohl das Recht der GmbH als auch das Recht der AG. Für letztere sind auch die Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit ad hoc-Publizität und dem Berichtswesen zu nennen.

Darüber hinaus sind bei Aktiengesellschaften Beschlussanfechtungen, Beachtung der fortlaufenden Emittentenpflichten, Insiderrecht, Squeeze Out und Delisting Gegenstand unserer Beratung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Gesellschaftern im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten; bei Streitigkeiten betreffend das Ausscheiden von Gesellschaftern betreuen wir auch die juristischen Fragestellungen, die sich bei Unternehmensbewertungen ergeben. Wir etablieren für unsere Mandanten in Gesellschaften Compliancestrukturen, Organisationsstrukturen und Abläufe, die eine sachgerechte und effiziente Unternehmensführung und -kontrolle gewährleisten.
Ferner werden wir bei Auseinandersetzungen zwischen Organen und der Gesellschaft, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von D&O Versicherungen, mandatiert.

Außerdem beraten wir Unternehmer bei der gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Dabei spielen sowohl Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie und die damit einhergehenden erbrechtlichen Fragestellungen, z.B. die Gestaltung von Erbverträgen unter Erklärung von Erb- und Pflichtteilsverzichten, als auch externe Lösungen unter Beteiligung des Managements oder von Investoren eine Rolle. Ein besonderes Augenmerk wird auf individuelle Gestaltungen gelegt, die vornehmlich der Interessenlage der Beteiligten, z.B. im Wege eines stufenweisen Übergangs des Unternehmens oder der stufenweisen Eingliederung externer Manager oder auch der vollständigen Übertragung des Unternehmens an Dritte, gerecht werden. In enger Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern wird die aus der Interessenlage heraus entwickelte Struktur steuerlich optimiert und dann umgesetzt. Uns kommt bei der Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge in besonderem Masse die langjährige Erfahrung bei der Beratung von Familiengesellschaften zugute.