Aktienrechtsreform im Bundestag in erster Lesung

1. August 2019

(Prof. Dr. Claus Köhler und Maximilian Kuhn)

Am 29. November 2012 hat sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes befasst.

Die Aktienrechtsreform sieht unter anderem die Möglichkeit zur Herausgabe von „umgekehrten Wandelschuldverschreibungen“ zur Erleichterung der Bilanzen in Krisensituationen vor. Weiter ist die Möglichkeit zur Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden geplant, da nach den internationalen Eigenkapitalanforderungen stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einem Nachzahlungsanspruch nicht auf das Kernkapital angerechnet werden. Zur Erhöhung der Transparenz der Beteiligungsstrukturen von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften soll die Ausgabe von Inhaberaktien an besondere Voraussetzungen geknüpft werden. Außerdem ist eine erhebliche Einschränkung der Möglichkeit missbräuchlich nachgeschobener Nichtigkeitsklagen vorgesehen. Der Gesetzentwurf könnte bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2013 in Kraft treten.