Fernsehbeitrag von Report München am 29. März 2010
Prof. Dr. Claus Köhler, der ein Gutachten zur Zulässigkeit von Google Street View für eine deutsche Verlagsgruppe erstellte, äußerte sich in einem Fernsehbeitrag von Report München am 29. März 2010 wie folgt: „Die Fälle, die wir beurteilt haben, sind klar. Die Menschen, die im Netz gezeigt werden, sind erkennbar, sind identifizierbar. Insofern ist das Recht am eigenen Bild verletzt, insofern ist selbstverständlich auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Insofern sollte Google doch erwägen, vielleicht erst mal einen Schritt zurückzugehen und etwas vorsichtiger zu sein, im Hinblick auf die deutsche Rechtslage.“