Das neue Produktsicherheitsrecht – Beitrag zu Comply Heft 4/2023

23. November 2023

Prof. Dr. Claus Köhler und Nicole Vossius sind die Autoren eines Beitrags in der Dezemberausgabe der Fachzeitschrift Comply. Comply beschäftigt sich mit Compliance Themen. In der Dezemberausgabe wird ein Ausblick auf wichtige gesetzliche Neuerungen, die im Jahre 2024 von Bedeutung sein werden, gegeben.

Das neue Produktsicherheitsrecht ist in einer Verordnung der Europäischen Union geregelt, die im Dezember 2024 in Kraft treten wird (General Product Safety Regulation; „GPSR“). Hiermit hat die Europäische Union das Recht der Produktsicherheit umfassend im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung des Vertriebs reformiert und modernisiert. Hierbei werden neben sog. Wirtschaftsakteuren (Art. 3 Nr. 13 GPSR) nicht nur weitere in der Vertriebskette Tätige wie der Anbieter eines Online-Marktplatzes in die Verantwortung für die Produktkonformität miteinbezogen, sondern auch Informations-, Notifikations- und Kooperationspflichten von Herstellern, Einführern und Händlern hinsichtlich der allgemeinen Produktsicherheit deutlich verschärft. Neben der Regelung einer gegenseitigen Überwachung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten durch die Wirtschaftsakteure in der Vertriebskette, sind Wirtschaftsakteure zudem verpflichtet, eine interne Überwachung der Produktkonformität durch einen „Product Compliance Process“ nach Art. 14 GPSR zu gewährleisten. Daher ist es bereits jetzt ratsam, eigene interne Compliance-Systeme, soweit vorhanden, im Hinblick auf die sie jeweils betreffenden neuen Regelungen der GPSR zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zusätzlich sollten mit Vertragspartnern in der jeweilig maßgeblichen Vertriebskette Maßnahmen ergriffen werden, die der Implementierung der von der GPSR vorgesehenen gegenseitigen Überwachung dienen.